15-jähriger Hauptschüler bekommt Bewährungsstrafe für Schulhofprügelei mit Todesfolge

15-jähriger Hauptschüler bekommt Bewährungsstrafe für Schulhofprügelei mit Todesfolge


News KölnDer Prozess gegen einen 15 Jahre alten Hauptschüler aus Köln ging am vergangenen Montag mit einer Bewährungsstrafe für den Angeklagten zuende. Der 15-Jährige hatte einen Mitschüler auf dem Schulhof erschlagen. Der Jugendliche wurde vom Kölner Landgericht in einer nicht öffentlichen Verhandlung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Mit ihrer Entscheidung folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Ein Sprecher des Gerichts erklärte der Presse, dass die zuständige Jugendkammer als Bewährungsauflage die Unterbringung des Jungen in einem Erziehungsheim verhängt habe. Bislang war der Schüler noch nicht vorbestraft gewesen, hieß es weiter. Die Jugendkammer habe von einer Gefängnisstrafe abgesehen, weil der Erziehungsgedanke beim Jugendstrafrecht im Vordergrund stehen müsste. Damit später von dem Schüler keine Gefahr ausgeht, sag die Jugendkammer das Erziehungsheim als geeignet an.
Im Mai letzten Jahres waren die beiden Jungen auf dem Schulhof einer Kölner Hauptschule in Streit geraten. Den Ermittlungen zufolge war der 15-Jährige vom späteren Opfer aus Versehen angerempelt worden. Dieser hatte daraufhin derart heftig auf das spätere Todesopfer eingeschlagen, dass er im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen verstarb.
Nach der Urteilsverkündung zeigten sich die Eltern des Opfers nach eigenen Angaben tief enttäuscht. Die Mutter klärte unter Tränen, dass sie das Urteil nicht verstehen könne. Von heute auf morgen haben sich das Leben der Familie radikal verändert, ihr Junge liege unter der Erde, der Täter bekommt nur eine Bewährungsstrafe. Das sei kein gutes Signal an andere Jugendliche. "Sie können jetzt davon ausgehen, dass sie Bewährung bekommen, wenn sie jemand anderen töten", sagte die Mutter weiter.
Die Entscheidung des Gerichts wurde auch vom Rechtsanwalt der Familie kritisiert. Als angemessen gelte, seiner Meinung nach, eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Das Gericht sei dem nicht gefolgt, was eine große Enttäuschung sei. Die Eltern traten im Prozess als Nebenkläger auf und wollen die Möglichkeiten einer Revision prüfen.
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